© Fritz Berger
Juni
09

Vanlife


Richtlinien für deinen selbst ausgebauten Van

Diese Dinge solltest du beachten, wenn du deinen Van selbst ausbauen willst

Viele Camper träumen davon, sich ihren Van zum Reisemobil umzubauen. Dafür brauchst du handwerkliches Geschick und solltest die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Wir zeigen dir, was du beim Werkeln an deinem Camper-Traum berücksichtigen solltest.


Inhalt

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Auf die Zulassung achten

Hier wird das Dach ausgeschnitten, um ein Fenster einzusetzen. © photoschmidt

Während die einen ein älteres Reisemobil umbauen und erneuern, freuen sich die anderen darüber, einen Pickup oder Van komplett zum Wohnmobil umzurüsten. Ganz gleich, für welche Variante du dich entscheidest: Um damit nach getaner Arbeit auch legal unterwegs zu sein, benötigt dein Van eine gültige Straßenzulassung. Es wäre doch schade, wenn deine gesamten Bemühungen in Form von finanziellem Aufwand, Fleiß und nicht zuletzt Camper-Herzblut umsonst gewesen wären. Abgesehen davon kann es richtig teuer werden, wenn du ohne gültige Zulassung mit deinem umgebauten Van losfährst.

Durch den Umbau kann sich die Fahrzeugart ändern, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde. Sofern das Fahrzeug zur Zeit des Umbaus angemeldet wäre, würde dementsprechend auch der Versicherungsschutz entfallen. Dein erster Schritt nach dem Van-Umbau sollte deshalb der Gang zur örtlichen Prüfstelle sein.

Vorher solltest du dir jedoch Gedanken über mögliche Zulassungsarten machen, die sich zudem auf die Versicherung und Kfz-Steuer auswirken können. In der Regel ist dein Van (z. B. VW T5) als PKW (Multivan, Caravelle) oder Nutzfahrzeug (Transporter, Kastenwagen) zugelassen, hast stehen dir nach dem Umbau mehrere Möglichkeiten offen.

Verschiedene Optionen zur Zulassung des Vans

• Zulassung als Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil: Um als solches zu gelten, musst du in deinem Van bestimmte Dinge verbauen: einen Tisch und eine Sitzgelegenheit, eine Schlafgelegenheit, die du zu Sitzen umfunktionieren kannst sowie eine Kochmöglichkeit und Möglichkeiten zum Verstauen für loses Gepäck. Wichtig ist hierbei, dass die Einbauten fest und dauerhaft im Van verbaut sind, sie also nur mit Hilfe von Werkzeug entfernbar sind. In diesem Fall könntest du deinen Van gegebenenfalls günstiger versichern, als als PKW. Die Kfz-Steuer beläuft sich dann nach dem Gewicht deines Vans.
• Zulassung als LKW: Überschreitet dein Van das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – beispielsweise durch nötige Einbauten –, kommst du um eine Zulassung als LKW nicht herum. Damit gehen meist höhere Versicherungskosten einher, die Steuer richtet sich dann nach Gewicht und Hubraum deines Vans.
• Zulassung als PKW: In diesem Fall ändert sich an der Zulassungsart deines Vans – und somit auch an deiner Versicherung und Kfz-Steuer – nichts. Allerdings solltest du hier ein besonderes Augenmerk auf das Gesamtgewicht deines Reise-Vans legen. Diese musst du dann gemäß § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sichern.

Daneben hast du die Möglichkeit, deinen Van mit einem Saisonkennzeichen auszustatten. Mehr Infos dazu findest du hier.

Tipp: Um deinen Van trotz Umbau weiterhin als PKW oder Nutzfahrzeug im eigentlichen Sinne zu nutzen und möglichst flexibel zu sein, könntest du herausnehmbare Wohneinheiten verbauen. Achte aber auch hier immer auf eine ausreichende Sicherung während der Fahrt. 

Grundsätzlich gilt ein Reisemobil im erweiterten Sinn als PKW und fällt als „Sonder-Kraftfahrzeug Wohnmobil“ unter die Fahrzeugklasse M. Deshalb ist es wichtig, dass du beim Umbau eines Nutzfahrzeugs, wie beispielsweise einem Van in Form eines Lieferwagens oder Transporters, darauf achtest, dass du die zulässige Gesamtmasse (insbesondere durch die Einbaumöbel) nicht überschreitest.


Was fordert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)?

Damit du deinen Van als Wohnmobil zulassen kannst, musst du dich – wie schon erwähnt – an die von der StVZO gestellten Vorgaben wie Schlaf- und Sitzgelegenheiten sowie einen Tisch und Stauraum für Gepäck halten. Die Einbauten, ausgenommen der Tisch, müssen fest mit dem Fahrzeug verankert sein und die Stehhöhe muss mindestens 1,70 Meter betragen. Im Zweifelsfall solltest du deshalb bei Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA gezielt nachfragen, welche Kriterien du für die erfolgreiche Zulassung deines Vans erfüllen musst. 

Grundsätzlich gilt für alles, was du an deinem Fahrzeug veränderst, dass es den entsprechend geltenden Normen und Vorschriften entsprechen muss.


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Mobiliar im Kastenwagen

Die Prüfer von TÜV & Co. achten hier insbesondere darauf, dass alle Türen oder Klappen während der Fahrt verschließbar sind. Außerdem sollten Schränke oder Tische im Idealfall aus splitterbeständigem Material bestehen und keine scharfen Kanten aufweisen. Ecken oder Kanten musst du entweder abrunden oder mit Gummi versehen.


Gasanschlüsse für Kocher und Heizung

Frei aufstellbare Gaskocher dürfen in der Regel nicht fest verbaut werden. Wichtig ist, dass das Kochfeld fest eingebaut wird. Solltest du einen Gaskartuschenkocher verwenden, muss er eine Zündsicherung haben. Alternativ können auch Elektrokochplatten verbaut werden, die jedoch den entsprechenden DIN-VDE-Vorschriften erfüllen müssen. Eingebaute Flüssiggasanlagen müssen den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 607 entsprechen.


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Heizung im Camper nur mit Genehmigung

Geschlossene Fahrzeuge müssen laut StVZO über eine Heizungsanlage verfügen. Je nach Zulassungsstelle kann deshalb gefordert werden, dass du auch deinen Wohnraum im Reisemobil mit einer Heizung ausstattest. Mittlerweile gibt es übrigens auch mobile Klimaanlagen mit Heizfunktion. Alle Zusatzheizungen, die du verwendest, müssen eine Bauartgenehmigung haben. Verwendest du eine Gasheizung, musst du nach G 607 eine Gasprüfung vornehmen lassen und diese alle 2 Jahre wiederholen. Hier erfährt du alles Wissenswerte zu Heizungen im Wohnmobil.


Aufbaurichtlinien der Hersteller

Baust du dein Fahrzeug um, solltest du auf die Vorgaben der Hersteller achten. Sie geben wichtige Hinweise darauf, wie schwer mögliche Aufbauten sein dürfen und wo diese befestigt werden können. Die Rückversicherung beim Hersteller ist wichtig, denn wenn du tragende Karosserie-Elemente veränderst, muss der Hersteller die Veränderung eventuell freigeben.


Brandschutz im Campingurlaub

Empfehlenswert ist es, wenn du zum Ausbau deines Reisemobils nur schwer entflammbare sowie splittersichere Materialien verwendest.


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Fluchtwege berücksichtigen

Gesetzlich einheitliche Regelung gibt es diesbezüglich nicht, jedoch fordern Prüforganisationen die Berücksichtigung von Fluchtwegen. Beim Umbau eines Vans zum Wohnmobil solltest du daher mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchtwege einplanen, die auf unterschiedlichen Fahrzeugseiten zu finden sind. Allein schon für deine eigene Sicherheit sollte einer der beiden Ausgänge leicht erreichbar sein, sodass du deinen Van im Notfall schnell verlassen kannst. Sofern Fahrer- und Beifahrertür vom Wohnbereich zugänglich sind, gelten sie als Notausstieg. Verfügt dein Van über eine Trennwand zur Fahrerkabine, kann es sein, dass TÜV und Co. eine Dachluke oder ein Fenster, die ohne Werkzeug zu öffnen sind, fordern.


Scheiben mit Prüfzeichen

Alle Scheiben, die du einbaust, müssen entweder ein E-Prüfzeichen haben oder über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die du übrigens immer mitführen musst, verfügen. Schon aus Gründen des Eigenschutzes dürfen die Scheiben nicht etwa durch Möbel blockiert sein. Hier zeige ich dir die besten Dachhauben für deinen Van-Ausbau.


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Einstiege und Trittstufen im Van

Hier ist weniger mehr: Damit du deinen Van gefahrlos betreten kannst, sollten deine Trittstufen, insbesondere die untere, nicht zu hoch sein. Maximal 50 Zentimeter gelten hier als guter Richtwert. Separate Eingangstüren sollten an der rechten Fahrzeugseite eingebaut werden, zweiflügelige Türen sollten sich überlappend öffnen, wobei der vordere Türflügel den hinteren überlappt.
Hier zeigen wir dir, wie du eine elektrische Trittstufe für dein Wohnmobil oder deinen Wohnwagen nachrüstest.


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Sichere Belüftung

Achte darauf, dass der Wohnbereich deines Vans ausreichend be- und entlüftet wird. Selbstverständlich darf es keine Verbindung zwischen der Belüftungsanlage und der Abgasanlage, der Standheizung oder der Flüssiggasanlage geben.


Anzahl der eingetragenen Sitzplätze

Hier gelten besondere Voraussetzungen, die sich je nach Zulassungsdatum deines Vans unterscheiden:

– erstmalige Zulassung des Fahrzeugs vor 1992:
alle Sitze benötigen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit entsprechenden Verankerungspunkten sowie geeignete Abstützungen, wenn die Sitze längs zur Fahrtrichtung angeordnet sind.

– erstmalige Zulassung deines Fahrzeugs ab dem 01.01.1992: 
Hier gelten die gleichen Anforderungen wie zuvor. Zusätzlich müssen auf den vorderen äußeren Plätzen Dreipunktgurte verbaut werden. Auf den übrigen Plätzen reichen Beckengurte. Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Es werden Kopfstützen empfohlen.

– seit dem 01.10.1999 gilt für neu zugelassene Wohnmobile:
Du musst 3-Punkt-Automatikgurte auf den vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung verwenden sowie auf den hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, sofern dein Reisemobil 2,5 Tonnen Gesamtgewicht nicht überschreitet.

– mit der Erstzulassung seit dem 01.10.2004 gilt für Reisemobile bis 2,5 Tonnen:
All deine Sitze, die während der Fahrt genutzt werden können, benötigen Automatik-3-Punkt-Gurte.

– mit der Erstzulassung ab dem 20.10.2007 gilt für dein Reisemobil: 
Du darfst keine Sitze mehr längs zur Fahrtrichtung einbauen, da diese keine ausreichende Sicherheit bei einem Unfall bieten.

In diesem Blogbeitrag zeige ich dir, wie du den Kindersitz im Wohnmobil sicher befestigst.


Elektrik: Strom nach Vorschrift

Alle elektrischen Anlagen, die du in deinem Reisemobil installierst, müssen den Ansprüchen der DIN-VDE-Vorschriften genügen. Beim Verlegen von Kabeln solltest du – schon aus eigenem Anspruch – sauber vorgehen, sodass keine Stolperfahr besteht. Beim Anschluss technischer Geräte oder Lampen gehst du bestenfalls fachmännisch vor oder lässt einen Techniker ran. So beugst du Brand- oder Explosionsgefahr durch vermeidbare Kurzschlüsse vor. Wie du dich vor Feuer im Wohnmobil schützt, liest du hier.


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Fazit: Vielfältige Regelungen beim Ausbau sind zu beachten

Um dir böse Überraschungen nach dem Umbau deines Fahrzeugs zum Wohnmobil zu ersparen, empfehlen wir dir, vorher Rat bei einer zugelassenen Prüfstelle von TÜV oder DEKRA einzuholen. Manche Ausbaufirmen oder auch Prüfstellen bieten auf ihrer Webseite zusätzlich Broschüren oder Informationen zum Herunterladen an. Zusätzliche Infos und Tipps findest du in Fachbüchern.

Sabine

2017 war Sabine zum ersten Mal mit einem Mietwohnwagen mit Mann und Kindern durch Frankreich unterwegs. Campen im eigenen Wohnwagen ist für sie nicht nur Urlaub, sondern ein Freiheitsgefühl und das Beste, was ihr und ihrer Familie passieren konnte.


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